Immaterielles Kulturerbe

Eingestellt am 20. Oktober 2004 um 13:20 Uhr

Die Idee des Immateriellen Kulturerbes beruht auf der Tatsache, dass nicht nur materielle Güter wie Kirchen, Gebäude und andere Kulturlandschaftselemente schützenswert sind.

Für gebaute Güter gibt es ja in vielen Ländern entsprechende Denkmalschutzgesetze, die den Schutz sicherstellen sollen. Auch für Dokumente mit herausragendem Wert ist schon 1992 von der UNESCO das Programm Memory of the World zum Erhalt des dokumentarischen Erbes der Menschheit aufgelegt worden.

Erst im Jahr 2003 wurde die Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage unterzeichnet. Ziel ist die Etablierung einer Repräsentativen Liste die das Immaterielle Erbe der Menschheit widerspiegelt. Darin aufgenommene Objekte sollen wie bei der Welterbekonvention auch durch die Nationalstaaten besonders geschützt werden. In der Konvention wird von »Safeguarding« gesprochen, worunter eine Anzahl von Maßnahmen auch Dokumentation und Forschung verstanden wird. Das Verfahren zur Aufnahme in die Liste ist durch ein zwischenstaatliches Komitee geregelt, dem die Nationalstaaten Vorschläge unterbreiten können.

Ziel der Konvention ist auch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

Unklar sind für mich im Moment folgende Fragen:

  • Analog zum gebauten Welterbe: Wie kann man Parameter für eine Bewertung der unterschiedlichen Wertigkeiten definieren?
  • Wie kann und soll der Schutz von immateriellem Erbe gesichert werden, wenn z.B. eine örtliche Tradition ausstirbt, weil die Menschen, die sie praktizieren, aussterben?
  • Wie kann das gebaute Welterbe mit dem immateriellem Erbe verknüpft werden? Oft hängt immaterielles Erbe eng mit gebautem Erbe zusammen.
  • Auf welcher Ebene werden Traditionen, etc. geschützt?

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  1. Der "Intangible Heritage Messenger" - Worldheritage Forum

Kommentare

  • Stefan aus Berlin schrieb am 30.10.2004:

    Und wer soll das alles beschützen???

  • Annika aus Heilbronn schrieb am 31.10.2004:

    ...das Sichern von Dokumenten leuchtet mir ja noch ein. Aber den Schutz von wirklich immateriellen Gütern, wie z.B. Traditionen, stelle ich mir auch sehr schwer vor. Man müsste dann alles schriftlich oder visuell festhalten. Klingt nach sehr viel Arbeit, wer soll das übernehmen?

  • Matthias Ripp aus Bamberg schrieb am 01.11.2004:

    Dafür sind die Nationalstaaten zuständig. Wie beim UNESCO-Welterbe-Programm, wo zwar die UNESCO die Liste führt und das Welterbe-Kommittee über Aufnahmen entscheidet, aber die Verantwortlichkeit für den Erhalt einzig und allein die Behörden vor Ort haben. In Deutschland gibt es gerade eine interessante Diskussion: die Bürgermeister von Welterbe-Städten verlangen mehr Engangement von der Bundesregierung. Denn der Listeneintrag ist ja nicht nur ein Tourismus-Label sondern verpflichtet auch zur kostspieligen Verantwortung für den Schutz der Bausubstanz.

  • Dr. Klaus Graf aus Winningen schrieb am 18.11.2004:

    Zunächst einmal viel Glück fürs Blog (gefunden dank Schockwellenreiter). Ich werde gleich in Netbib, wo ich regelmässig in der Rubrik Kulturgut berichte, einen Hinweis darauf bringen.

    Ich finde es bezeichnend, dass in obigem Eintrag ganz selbstverständlich der grosse Bereich der beweglichen Kulturdenkmale wie Sammlungen, alte Bücher usw. in Privathand unter den Tisch fällt - als ob es nur Baudenkmäler und immaterielles Erbe gäbe. Siehe auch
    http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf "Kulturgut"

    Zum Thema immaterielles Erbe siehe auch
    http://log.netbib.de/archives/2004/09/28/korruptes-afrika/

    Beste Grüsse vom
    kg

  • Matthias Ripp aus Bamberg schrieb am 18.11.2004:

    Ich denke es gibt eine begriffliche Unschärfe. Auf der Unesco Website sind unter den FAQs lediglich sociale Praktiken, Traditionen, Rituale etc. aufgeführt. Allerdings z.B. auch >Woodcrafting of the Zafimaniry in Madagascar< was ja letztlich auch die dabei entstandenen beweglichen Kunstobjekte miteinschließt. Im Konventionstext selbst wird unter Intangible Heritage verstanden:

    (a) oral traditions and expressions, including language as a vehicle of the intangible
    cultural heritage;
    (b) performing arts;
    (c) social practices, rituals and festive events;
    (d) knowledge and practices concerning nature and the universe;
    (e) traditional craftsmanship

    Bewegliche Kulturgüter wie Gemälde, Museumsgut wie z.B. historische Bücher, Drucke, etc. sind natürlich einerseits klar <Tangible Heritage> da sie ja fassbar und real sind, andererseits sind die Werte aufgrund derer diese Objekte schützenswert sind eher <intangible>.

    Ein ähnliches Problem wird auch beim UNESCO-Welterbeprogramm diskutiert. Zu <gebauten> Welterbe gehört i.d.R. auch etwas das zum immateriellem Kulturerbe gehört: z.B. Gottesdienste oder andere religiöse Praktiken wie Prozessionen etc.

  • Matthias Ripp aus Bamberg schrieb am 02.06.2005:

    Heute erschien in der Wochenzeitung "DIE ZEIT" ein Artikel zum Thema immaterielles Kulturerbe / intangible heritage. Hier ist er online verfügbar. Es wurde auch eine Weltkarte der immateriellen Kulturgüter(pdf) publiziert.

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