Die Tentative Listen für das UNESCO Welterbe

Eingestellt am 12. Februar 2005 um 16:37 Uhr

Auf den Tentative Listen sammeln die Staaten, die die Welterbekonvention unterzeichnet haben solche Kultur- und Naturgüter, die Sie dem Welterbekomitee für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste während der nächsten Jahre vorschlagen.
Die Tentative Listen werden dann bei der UNESCO eingereicht.

Vorschläge müssen in einem speziellen Format aufbereitet werden.

Ein fiktives Beispiel der UNESCO zeigt wie solch ein Vorschlag konkret aussieht.

Auf der Website des Welterbezentrums ist die Tentative Liste so erklärt:


A Tentative List is an inventory of those properties which each State Party intends to consider for nomination during the following years.Quelle:http://whc.unesco.org/pg.cfm?cid=50&l=en

Im Moment sind die Tentative Listen aller beteiligter Staaten über ein sogenanntes working document zugänglich.

Die Tentative Liste Deutschlands finden Sie beim Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz.


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